"Vertrag" kommt von "sich vertragen" - in der Praxis sieht das oft anders aus!
Kaum ein Rechtsgebiet hat so starke Auswirkungen auf das tägliche Leben wie das Vertragsrecht. Ein Vertrag im Rechtssinne ist grob gesagt eine Einigung darüber, dass zwischen zwei oder mehr Personen bestimmte Pflichten und Rechtsfolgen entstehen. Jeder schließt fast täglich Verträge, denn sie können grundsätzlich formfrei, also auch mündlich, am Telefon oder auch nur durch übereinstimmendes Verhalten geschlossen werden. Nur ausnahmsweise ist eine gesetzliche Form vorgesehen, z.B. eine notarielle Beurkundung bei einem Grundstückskauf.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist also freigestellt, ob und mit wem zu welchen Bedingungen einen Vertrag geschlossen wird. Wenn ein Vertragspartner vorformulierte Bedingungen stellt, handelt es sich um soganannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), für deren Wirksamkeit besondere gesetzliche Anforderungen gelten.
Augen auf - auch im Arbeitsverhältnis
Die wichtigsten vertragsrechtlichen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das unter anderem Regelungen zu Mietverträgen, Werkverträgen, Arbeitsverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen etc. enthält.
Es gilt der Grundsatz: "pacta sunt servanda", also: Verträge sind zu erfüllen. Probleme ergeben sich häufig, wenn sich eine Partei vom Vertrag lösen will. Auch dazu gibt es eine Vielzahl von Regelungen. So kann bei einem Versicherungsvertrag ein Widerruf erklärt werden. Bei mangelhaften Kaufgegenständen kommt ein Rücktritt, bei Arbeits- oder Mietverträgen eine Kündigung in Betracht, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Regelmäßig ist eine Vertragsauflösung dann denkbar, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt, den Vertrag also nicht erfüllt, wie es vereinbart war.
Vertragsrechtliche Vorgaben finden sich also in vielen verschiedenen Spezialgebieten. Neben den angedeuteten Bereichen sind hier unter anderem städtebauliche Verträge im Verwaltungsrecht, Firmenübertragungen im Handelsrecht oder Arztpraxisverträge im Medizinrecht zu nennen.
Im AnwälteHaus erhalten Sie unter anderem Hilfe zu diesen Themen:
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