Wenn Behörden beteiligt sind, kommt es oft auf die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit an - wir helfen Ihnen weiter!
Unter dem Begriff des Verwaltungsrechts werden alle Regelungen zusammengefasst, die das Handeln des Staates, die sogenannte öffentliche Hand, betreffen.
Jeder ist ständig vom Verwaltungsrecht betroffen, denn der Staat tritt in vielen Formen auf: Polizei, Stadtverwaltung, Universität, Ausländerbehörde, Schule, BAföG-Amt, Gewerbeaufsicht, Wasserverband. Doch auch Streitigkeiten zwischen staatlichen Einrichtungen werden in den meisten Fällen vom Verwaltungsrecht geregelt, sofern nicht die obersten Verfassungsorgane beteiligt sind.
Verwaltungsentscheidungen mitgestalten und prüfen ist oft unerlässlich.
Durch eine frühe Beteiligung an behördlichen Verfahren können diese in vielen Fällen beeinflusst werden. Immer weiter im Vordringen sind außerdem Vorschriften, nach denen Einwände, die nicht zu bestimmten Zeiten angebracht wurden, später nicht mehr berücksichtigt werden, sogenannte Präklusionsregeln.
Doch auch ohne derartige Sonderregeln können Fehler, die in früheren Abschnitten des Verfahrens gemacht wurden, manchmal nicht korrigiert werden. Gerade in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ist die Einhaltung bestimmter Regeln oft wichtig, wenn man sich später gegen die Entscheidung vor einem höheren Gericht wehren will.
Das gilt für jeden Beteiligten an solchen Verfahren. Auch für Behörden, Städte und Gemeinden können sich Versäumnisse nachteilig auswirken. Zudem kann man unfreiwillig an Verfahren beteiligt werden, wenn aber die Auswirkungen einen betreffen würden. Nicht zu reagieren ist dann von den möglichen Wegen meist der falsche.
Wir beraten Sie im AnwälteHaus u.a. zu diesen Themen:
- Baugenehmigung
- Immissionsschutzrecht
- Bodenschutz, Naturschutz, Tierschutz
- Informationszugang, insbesondere Umweltinformationen
- Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Regionale Raumordnungsprogramme
- Beamte, Beförderung, Disziplinarverfahren
- Gewerbe, Gaststätten, Marktzugang
- Schulrecht, Studienplatz, Bewertung und Prüfung
- kommunale Einrichtungen, Abgeordnete, Kommunalaufsicht
- Aufenthalterlaubnis, Visa, Familiennachzug, Freizügigkeit, Asylverfahren
Ihr Thema ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Ihr Rechtsanwalt im AnwälteHaus prüft die Angelegenheit für Sie und gibt Auskunft darüber, welche Strategie die richtige ist. Denn das Widerspruchsverfahren ist in einigen Bundesländern – auch in Niedersachsen und NRW – inzwischen praktisch abgeschafft, so dass oft nur noch der Gang zum Verwaltungsgericht bleibt.
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