Recht der freien Berufe

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Journalisten, Architekten, Lotsen, Sachverständige - gerade die freien Berufe unterliegen besonderen Vorschriften.

Der Begriff der "freien Berufe" wird vielfach missverstanden. Er bedeutet nicht, dass die Berufsausübung frei von Regeln ist - eher das Gegenteil ist oft der Fall. Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind dabei oft zahlreichen Vorschriften über Haftung, Berufsausübung und Zulassung unterworfen. Dies birgt natürlich das Risiko, gegen diese zu verstoßen.

In diesem Fall ist die Gefahr oft groß, aus einem Fehler in den nächsten zu stolpern. Daher sollte auch der erfahrene Freiberufler nicht versuchen, heikle Situationen allein zu regeln. Nicht umsonst heißt es: "Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandanten und einen Esel als Vertreter." Umgekehrt sollten Forderungen gegen Freiberufler versiert durchgesetzt werden.

Zu den freien Berufen gehören auch die meisten Heilberufe, die neben Ärzten aller Fachrichtungen auch Hebammen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychologen und andere umfassen. Deren Berufsregelungen sind Teil des Medizinrechts, zu dem Sie hier mehr Informationen finden.

Haftungsfälle im Interesse des Mandanten effektiv lösen.

Wir kennen im AnwälteHaus beide Seiten, denn wir vertreten sowohl andere Freiberufler als auch machen wir Forderungen gegen diese geltend. Das ist aus unserer Sicht auch richtig und wichtig: Regelmäßig haben beide Seiten nachvollziehbare Interessen, die angemessen vertreten werden müssen.

Doch das Recht der freien Berufe umfasst weit mehr als nur Haftungsfragen. Auch die Zulassung zum Beruf und die Überwachung durch Kammern oder andere berufsständische Organisationen kann rechtliche Fallstricke bergen. Und nicht zuletzt kommt es auch im schlimmsten Fall strafrechtlicher Ermittlungen darauf an, dass der Verteidiger im Strafverfahren die Besonderheiten des Berufsrechts kennt - nicht zuletzt, um das Risiko für die gesamte berufliche Zukunft einzuschätzen.

Im AnwälteHaus finden Sie Berater mit besonderen Erfahrungen in den folgenden Bereichen:

  • Beratung und Vertragsgestaltung für Freiberufler
  • Honorar- und Vergütungsansprüche
  • Schadensersatz und Versicherungen in Haftungsfällen
  • Verteidigung von Freiberuflern in Strafverfahren und vor den Berufskammern
  • Beratung und Vermeidung strafrechtlicher Risiken bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Abwicklung von Rechtsanwaltskanzleien

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Ihre Rechtsanwälte im AnwälteHaus prüfen Ihren Fall für Sie und geben Auskunft darüber, welche Strategie die richtige ist.

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