Strafverfahren können für Unternehmen zur Existenzbedrohung werden - frühzeitige Beratung hilft, eine schwere Zeit zu vermeiden.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst die Vorschriften über Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug. Das sind vor allem Vorschriften gegen Betrug, Untreue, Korruption, Betriebsspionage oder eigennützige Insolvenz, aber auch Umweltdelikte und Kartellverstöße. Die Materie ist nicht nur wegen ihres Umfangs, sondern auch wegen der vielschichtigen Verflechtungen und nicht zuletzt durch die Beteiligung von Gesellschaften und juristischen Personen sehr kompliziert.
Das Steuerstrafrecht ist ein Spezialgebiet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
In Wirtschaftsstrafsachen können einfache Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben.
Die richtige Einschätzung von Ermittlungsmaßnahmen auf die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens macht im Wirtschaftsstrafrecht einen erheblichen Teil der Verteidigung aus. Die Anwesenheit von Polizei, Steuerfahndung, Zoll und Staatsanwaltschaft in den Büros und den Produktionsstätten bei einer Durchsuchung kann leicht tausende Euro kosten und den Ruf eines Unternehmens schwer beschädigen. Daher kann es die richtige Entscheidung sein, die gesuchten Unterlagen scheinbar "kampflos" herauszugeben.
Freiheits- und Geldstrafen im klassischen Sinne können Unternehmen nicht betreffen, sondern deren Repräsentanten. Gegen juristische Personen können aber Geldbußen verhängt werden. Anders als im Verkehrsrecht, in dem Ordnungswidrigkeiten oft als Kavaliersdelikte gesehen werden, können diese im Wirtschaftsstrafrecht bedeutsame Ausmaße annehmen. In den letzten Jahren sind vor allem auf europäischer Ebene Geldbußen von bis zu dreistelligen Millionenbeträgen im Wirtschaftsbereich verhängt worden.
In Wirtschaftsstrafsachen beraten wir Sie zu folgenden Themen:
- Ermittlungsmaßnahmen gegen Unternehmen
- Verteidigung von Inhabern, Geschäftsleitung, Führungspersonal und Angestellten
- Abwehr von Geldbußen und Kontensperrungen
- Regeln der Corporate Compliance
- Steuerstrafsachen und -ordnungswidrigkeiten
Ihr Thema ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Im Team des AnwälteHaus finden sich deshalb Rechtsanwälte, die diesem schwierigen, aber für die Betroffenen ungemein wichtigem Rechtsgebiet besondere Aufmerksamkeit widmen. Wir empfehlen eine frühzeitige Zusammenarbeit, um eine gefährliche Situation gar nicht erst entstehen zu lassen. Gerade in Unternehmen können Vorsorgemaßnahmen strafrechtliche Risiken verhindern.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
Ihre Ansprechpartner
Klaus Rüther
Klaus Rüther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Kommunikationswirt/PR (GEP)
Fundraising Manager (FA)
E-Mail: ruether(at)anwaeltehaus.net
Zum Profil
Thilo Schäck
Thilo Schäck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Wie geht es weiter?
Anruf oder E-Mail
Tel.: | +49 (0) 541-350 260 |
E-Mail: | info(at)anwaeltehaus.net |
Termin vereinbaren
Sekretariat AnwälteHaus
Tel.: | +49 (0) 541-350 260 |
RechtsLaden besuchen
RechtsLaden im AnwälteHaus
Kamp 76
49074 Osnabrück
Di & Do | 10:00 - 12:00 Uhr | ||
Erstberatung | ab 20,- EUR |