Schwerpunkte: Familienrecht, Strafrecht, Opferhilfe und Nebenklage
Geboren und aufgewachsen bin ich im Osnabrücker Raum. Der Wunsch anderen Menschen bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen, gepaart mit einer Prise Diskussionsfreude, brachten mich zur Juristerei. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück. Eine gewisse Affinität zum Strafrecht hat sich bereits in dieser Zeit bemerkbar gemacht.
Aus diesem Grund legte ich meinen Schwerpunkt im anschließenden Referendariat auch ins Strafrecht und machte u.a. „Station“ bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück im Dezernat für Jugend-und Sexualstrafrecht sowie einer Großen Strafkammer am LG Osnabrück. Weitere Erfahrungen sammelte ich bei einem renommierten Strafverteidiger aus dem Osnabrücker Raum.
Nach Abschluss des Referendariats Ende 2016 bin ich seit 2017 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Im Strafrecht übernehme ich neben der klassischen Strafverteidigung vor allem den Bereich der Opferhilfe und Nebenklage. Während meiner Tätigkeit habe ich festgestellt, dass es immer wieder zu einer Kombination aus Straf- und Familienrecht kommt: Auf eine Gewalttat unter Eheleuten folgt oftmals die Notwendigkeit, die damit einhergehenden familienrechtlichen Belange wie Scheidung, Sorgerecht und Umgang zu regeln. Das Familienrecht entwickelte sich zu einem weiteren Schwerpunkt – für meine Tätigkeit in den genannten Schwerpunkten hat sich mein besonderes Einfühlungsvermögen als hilfreicher Begleiter erwiesen.
Werdegang
2014 | 1. juristisches Staatsexamen |
2014-2016 | Referendariat im OLG-Bezirk Oldenburg |
2016 | 2. juristisches Staatsexamen |
2017 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
2017 | Tätigkeit als Rechtsanwältin in freier Mitarbeiterschaft |
seit 2018 | Rechtsanwältin im AnwälteHaus |
2019 | Gründungsmitglied und Mitglied im Vorstand des "Frauenhaus Osnabrücker Land e.V. |
seit 2020 | Leiterin des anwaltlichen Klausurenkurses für Referendare am Landgericht Osnabrück |
Mitgliedschaften
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